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Das steuerliche Einlagekonto als Haftungsrisiko für den Steuerberater
Unerwartete Steuerfolgen: Steuerpflichtige Gewinnausschüttung statt steuerfreier Kapitalrückzahlung?
Die gesetzlichen [i]de Man, Steuerliches Einlagekonto nach § 27 KStG, Grundlagen, NWB EAAAF-82078 Regelungen zum steuerlichen Einlagekonto (§§ 27, 28 KStG) bergen für den Steuerberater Haftungsrisiken, denn eine falsche Vorgehensweise kann zu – vermeidbaren – Steuerbelastungen des Mandanten führen. Insbesondere die in § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG vorgeschriebene Verwendungsreihenfolge (Vorrang der steuerpflichtigen Gewinnausschüttung vor der steuerfreien Rückzahlung von Einlagen) kann zu unerwarteten Steuerbelastungen führen, die bei umsichtiger Gestaltung der Einzahlungen und Auszahlungen vermeidbar gewesen wären. Den Mandanten tröstet dann auch nicht die Aussicht auf zukünftige steuerfreie Auszahlungen in gleicher Höhe, die nach der Systematik dieser Verwendungsfiktion in einer möglicherweise sehr fernen Zukunft zu erwarten sind.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
S. 896
I. Haftungsrisiken
Der Steuerberater läuft an verschiedenen Stellen der Beratung seiner Mandanten Gefahr, Risiken, die im Zusammenhang mit dem steuerlichen Einlagekonto bestehen, nicht umsichtig genug zu begegnen.
1. Das Wesen des steuerlichen Einlagekontos
[i]FA stellt Bestand des Einlagekontos gesondert festDas steuerliche Einlagekonto enthält nach der gesetzlichen Definition (§ 27 Abs. 1 Satz 1 KStG) die „nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen“ der Gesellschafter in die Kapitalgesellschaf...