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BFH 28.01.2015 I R 70/13, StuB 14/2015 S. 559

Bindung des Gesellschafters an die Feststellungen des steuerlichen Einlagekontos; Änderungsbescheid als rückwirkendes Ereignis

Die Regelung des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG 2002, nach der Bezüge aus Anteilen an einer Körperschaft nicht zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen gehören, soweit für diese das steuerliche Einlagekonto i. S. des § 27 KStG 2002 als verwendet gilt, knüpft tatbestandlich an die im Bescheid nach § 27 Abs. 2 KStG 2002 ausgewiesenen Bestände des steuerlichen Einlagekontos an (Bestätigung des Senatsurteils vom - I R 51/09 NWB IAAAD-51326, BStBl 2014 II S. 937 = Kurzinfo StuB 2010 S. 718 NWB UAAAD-52158). Wird die Feststellung geändert, ist hierin ein rückwirkendes Ereignis i. S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO mit der Folge zu sehen, dass im Hinblick auf die Steuerfestsetzung gegenüber dem Gesellschafter die Anlaufhemmung des § 175 Abs. 1 Satz 2 AO ausgelöst wird (Bezug: § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3, § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 44 Abs. 1, 5 EStG 2002; § 27 Abs. 2 und 5 KStG 2002; § 129, § 163, § 167, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2, § 181 Abs. 1, § 169 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO).

Praxishinweise

Wegen der tatbesta...