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Neues zur „Haftungsfalle steuerliches Einlagekonto“ i. S. des § 27 KStG
Fragen rund um das „haftungsträchtige“ steuerliche Einlagekonto sind immer wieder Gegenstand der Finanzrechtsprechung. Nachfolgend werden die neueren Entscheidungen im Zusammenhang mit dem steuerlichen Einlagekonto i. S. des § 27 KStG diskutiert.
I. „Sammelbetrachtung“ bei mehreren Ausschüttungen im Wirtschaftsjahr
Nach § 27 KStG sind unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften verpflichtet, die nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen am Schluss jedes Wirtschaftsjahres im steuerlichen Einlagekonto auszuweisen. Zu- und Abgänge zum steuerlichen Einlagekonto werden jährlich fortentwickelt und gesondert festgestellt. Die gesonderte Feststellung nach § 27 Abs. 2 Satz 2 KStG hat Grundlagenfunktion für die gesonderte Feststellung zum folgenden Feststellungszeitpunkt und ist nach dem - I R 70/13 NWB CAAAE-91560 (DStR 2015 S. 1242 = Kurzinfo StuB 2015 S. 559 NWB CAAAE-95766) bei Ausschüttungen auch für die Besteuerung des Gesellschafters materiell-rechtlich bindend. Daraus folgt: Der Gesellschafter kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, das steuerliche Einlagekonto sei im Feststellungsbescheid...