Körperschaftsteuergesetz Kommentar
2. Aufl. 2014
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§ 30 Entstehung der Körperschaftsteuer
Hinweis: R 78 KStR 2004, AEAO zu § 38.
Erläuterungen
A. Rechtsentwicklung und Verhältnis zu anderen Vorschriften
1Mit der Vorschrift des § 30 KStG zur Bestimmung des Zeitpunkts der Entstehung der KSt wurden mit der Neufassung des KStG durch Art. 3 des Steuersenkungsgesetzes vom aus Anlass des Übergangs vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren unverändert die bisherigen, seit dem lediglich redaktionell geänderten Regelungen des § 48 KStG a. F. übernommen. Zuvor enthielt § 3 Abs. 5 Ziff. 2 StAnpG eine entsprechende Vorschrift. Mit der Übernahme dieser Vorschrift in die Einzelsteuergesetze und damit in das KStG 1977 folgte der Gesetzgeber den aus systematischen Gründen erhobenen Forderungen des Schrifttums.
2Aus Anlass des Übergangs vom KSt-Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren durch das Steuersenkungsgesetz vom wurde in § 37 KStG ursprünglich bestimmt, dass ein zum Zeitpunkt dieses Übergangs bestehendes KSt-Guthaben die KSt innerhalb eines zunächst 15jährigen, später eines 18jährigen Zeitraums in bestimmtem Umfang mindert, wenn und soweit Gewinnausschüttungen erfolgten. Weiter sah § 38 KStG vor, dass bei Bestehen eines positiven Endbetrags i. S. des ...