Der optimale Kurzvortrag
8. Aufl. 2013
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Thema 51 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Einleitung
Vierte Einkunftsart im Einkommensteuerrecht. Zugehörigkeit zu den Überschusseinkünften. Zentrale Gesetzesnorm: § 19 EStG.
Hauptteil
Definitionen
Arbeitnehmer: § 1 LStDV (Schulden der Arbeitskraft, Eingliederung in geschäftlichen Organisationsablauf des Arbeitgebers, Weisungsgebundenheit . . .)
Arbeitslohn: § 2 LStDV (alle Einnahmen aus Dienstverhältnis; Entgelt für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft)
kein Arbeitslohn: übliche Betriebsveranstaltung (1-tägig, ohne Übernachtung, nicht mehr als 2 Veranstaltungen pro Jahr, max. 110 € je Arbeitnehmer und Veranstaltung), Aufmerksamkeit (z. B. Geschenke) bis zu einem Wert von 40 €, betriebliche Fort- und Weiterbildungsleistungen
Einnahmen
zu den Einnahmen zählen im Wesentlichen Löhne und Gehälter für Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst sowie Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen (Arbeitslohn), § 19 Abs. 1 EStG
Besonderheit bei Versorgungsbezügen (= bestimmte Bezüge und Vorteile aus früheren Leistungen, vgl. § 19 Abs. 2 EStG): Versorgungsfreibetrag von 40 % der Bezüge, max. 3 000 €, Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag max. 900 €, Abschmelzen der Beträge ab 2005, besonderer Werbungskosten-Pauschbetrag von...