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Finanzinstrumente: Finanzielle Verbindlichkeiten (IFRS)
Im Mai 2024 hat das IASB einen Änderungsstandard zu IFRS 9 und IFRS 7 Amendments to the Classification and Measurement of Financial Instruments veröffentlicht, dessen Inhalte in Geschäftsjahren anzuwenden sind, die am oder nach dem beginnen. Die EU-Übernahme wird in 2025 erwartet.
Die Änderung betrifft elektronische Zahlungswege: Unternehmen dürfen eine Schuld bereits ausbuchen, wenn die Zahlung in Auftrag gegeben wurde, die Zahlungsanweisung praktisch nicht abgebrochen werden kann, kein Zugriff auf die Geldmittel mehr besteht und das Zahlungssystem mit einem vernachlässigbaren Erfüllungsrisiko behaftet ist (IFRS 9.B.3.3.9). Das Wahlrecht zur früheren Ausbuchung ist für jedes elektronische Zahlungssystem einheitlich auszuüben.
1. Begriff Finanzinstrument
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig
bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und
bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument
führt. Vorschriften zum Ansatz und zur Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten enthält IFRS 9 „Finanzinstrumente“; die Vorschriften zu den Anhangangaben sind Gegenstand des IFRS 7.
Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg (Hrsg.) in Haufe IFRS-Kommentar, 22. Aufl. 2024, § 28 Finanzinstrumente
Grünberger, IFRS 2025, 22. Aufl. 2024, Kap. X
Hendler, Finanzielle Verbindlichkeiten, in Theile/Dittmar (Hrsg.), IFRS-Handbuch, 7. Aufl. 2024, Rz. 24.1 ff.
Michel/Strampelli, IASB veröffentlicht vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 (Klassifizierung und Bewertung) – ED/2023/2,
Strampelli, IASB veröffentlicht Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 „Klassifizierung und Bewertung“, PiR 2024 S. 226
2. Begriff finanzielle Verbindlichkeit
Finanzielle Verbindlichkeiten sind (IAS 32.11):
Vertragliche Verpflichtungen darauf,
Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte an ein anderes Unternehmen zu liefern, z. B. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Bankverbindlichkeiten,
finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten mit einem anderen Unternehmen zu für das Unternehmen potenziell nachteiligen Bedingungen zu tauschen, z. B. Derivate mit negativem Marktwert.
Sonderfall: Zu den finanziellen Verbindlichkeiten gehören auch Verträge, die in eigenen Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens erfüllt werden oder werden können – das bilanzierende Unternehmen kann also seine eigenen Anteile zur Zahlung verwenden – und bei denen das Unternehmen einen wirtschaftlichen Nachteil erleiden würde. Daher darf das Tauschverhältnis zwischen der Anzahl der abzugebenden Anteile und dem Wert der erhaltenen Gegenleistung nicht fixiert, sondern muss variabel sein, um eine Schuld auszulösen. Der Sonderfall greift auch, wenn die Zahlung durch Derivate auf eigene Eigenkapitalinstrumente bewirkt werden soll.
Nicht zu den finanziellen Verbindlichkeiten gehören z. B.