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PiR Nr. 3 vom Seite 73

Klärung von Zweifelsfragen nach Verabschiedung eines Standards am Beispiel von IFRS 9

Vorgehen und Beschlusslage bei IASB und IFRS IC

Dr. Jan-Velten Große

Seit Verabschiedung der endgültigen Fassung von IFRS 9 im Juli 2014 werden regelmäßig Anwendungs- bzw. Zweifelsfragen zu diesem Standard zwecks Klärung an den IASB oder das IFRS IC adressiert. IASB und IFRS IC beschreiten verschiedene und teils neue Wege, um hierfür eine Klärung herbeizuführen. Dabei wird tendenziell vermieden, diese Fragen in Form von Änderungen oder Ergänzungen von IFRS 9 zu beantworten. Allerdings ist dies für Anwender oder Abschlussprüfer wenig hilfreich und seitens des Standardsetzers auch nicht (mehr) durchzuhalten.

Theile, Finanzinstrumente: Finanzielle Verbindlichkeiten (IFRS), infoCenter NWB SAAAE-06852

Kernaussagen
  • IASB und IFRS IC widmen sich regelmäßig der Befassung mit Zweifelsfragen bei der Anwendung bestehender IFRS. Dies hat zum Ziel, Unklarheiten oder Inkonsistenzen zu beseitigen. Zunehmend treten Zweifelsfragen schon kurz nach Verabschiedung und noch vor Erstanwendung auf – etwa bei IFRS 9.

  • Das etablierte Verfahren zum Umgang mit solchen Fragen erscheint wenig systematisch: Erstens ist die Unterscheidung, ob IFRS-Regeln bei Anwendung auf einen fraglichen Sachverhalt hinreichend klar oder aber klarstellungs- oder sogar änderungsbedürftig s...

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