Kommentar zum Steuerberatungsgesetz
3. Aufl. 2012
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§ 68 (weggefallen)
Literatur: Goez, Die aktuelle Rechtsprechung und neue Verjährungsregeln zum Haftungsrecht, INF 2005, 677; Feiter, Verjährung von Regressansprüchen gegen StB, NWB 2006, 3133; Zugehör, Grundsätze der zivilrechtlichen Haftung der RA, StB und WP, 2009.
1. Allgemeines
1Die größte Veränderung im Regressrecht der Steuerberater in den letzten Jahren ergab sich aus den Gesetzesänderungen zur Verjährung (Feiter, NWB 2006 S. 3133; Goez, Neue Verjährungsregeln, INF 2005 S. 677). Die Sondervorschrift des § 68 StBerG ist durch das „Gesetz zur Anpassung von Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechtes„ (BGBl. I 2004, S. 3214) entfallen; nunmehr gelten die allgemeinen Verjährungsvorschriften des BGB (s. § 67 Rdn. 12–15).
2. Die „alte„ Rechtslage in der Übergangszeit
2Allerdings zu beachten, dass noch für eine lange Übergangszeit die „alte„ Regelung des § 68 a. F. maßgeblich sein wird; dies gilt nicht nur für die Ende 2010 abgelaufene direkte Übergangszeit, sondern auch für zurzeit erfolgende und noch zu erwartende Urteile zum Haftungsrecht der Steuerberater, die sich aufgrund des (angeblichen) ...