Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, Clemens Kuhls, Peter Maxl, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

3. Aufl. 2012

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69641-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45413-4

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Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 72 Steuerberatungsgesellschaften

Katharina Willerscheid (Januar 2012)

I. Allgemeines

1Steuerberatungsgesellschaften leisten neben Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes ( § 32 Abs. 1 StBerG). Sie müssen von Steuerberatern verantwortlich geführt werden (§ 32 Abs. 3 S. 2 StBerG, § 25 BOStB); sie stehen Steuerberatern zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen zur Verfügung ( § 24 Abs. 1 BOStB) und sind folglich auf das Berufsrecht der Steuerberater abgestimmt ( § 72 StBerG, §§  24, 25, 30 BOStB). Auf diese Weise können Steuerberatungsgesellschaften den hohen Anforderungen, die das Rat suchende Publikum an Steuerberater und Steuerbevollmächtigte stellt gleichermaßen gerecht werden.

2Da die §§ 34, 56 Abs. 2, §§ 57, 57a, 62–64 und 66–71 ausdrücklich Steuerberater und Steuerbevollmächtigte betreffen, können sie für Steuerberatungsgesellschaften nur sinngemäß gelten (§ 72 Abs. 1), zumal Steuerberatungsgesellschaften, anders als Steuerberater und Steuerbevoll­mächtigte, keine natürlichen Personen sind, die genannten Vorschriften also nur anwendbar sind, soweit sie sich auf juristische Personen und sonstige Gesellschaften...

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