Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, Clemens Kuhls, Peter Maxl, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

3. Aufl. 2012

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69641-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45413-4

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Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 155 Übergangsvorschriften aus Anlass des Vierten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Katharina Willerscheid (Januar 2012)

I. Allgemeines

1Aus Anlass des 4. StBÄndG 89 sind in § 157a a. F. in mehrfacher Hinsicht Besitzstandsregelungen als Folgeregelungen anderer Änderungen des 4. StBÄndG getroffen worden. Im Rahmen des 5. StBÄndG 90 wurde die Regelung in Abs. 3 nachgebessert (vgl. Rdn. 6). Mit dem 7. StBÄndG 00 wurden diese Regelungen in den neu gefassten § 155 aufgenommen.

II. Befugnis der landwirtschaftlichen Berufsvertretungen nach § 4 Nr. 8 (Abs. 1)

2§ 4 Nr. 8 räumt nach seiner Änderung durch das 4. StBÄndG 89 nicht nur eine erweiterte Befugnis zur Steuerrechtshilfe ein. Die Gesetzesänderung stellte auch klar, dass landwirtschaftliche Berufsvertretungen i. S. v. § 4 Nr. 8 nur noch in vereinsrechtlicher Form organisiert sein dürfen; sie verlangte weiter, dass die Steuerrechtshilfe nur durch Personen geleistet werden darf, die zur Führung der Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle" berechtigt sind (vgl. § 4 Rdn. 63).

3Die Besitzstandsregelung des § 155 Abs. 1 läuft darauf hinaus, dass Vereinigungen nach § 4 Nr. 8 a. R., auch wenn sie in anderer Re...

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