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NWB Nr. 36 vom Seite 3201 Fach 30 Seite 1127

Steuerberaterhaftung bei fehlerhafter Steuererklärung

von Rechtsanwalt Helmut Kerkhoff, Hamm

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I. Leitsätze (nicht amtlich)

1. Der Steuerberater haftet aus schuldhafter Verletzung des Steuerberatungsvertrags, wenn er vorwerfbar fehlerhaft bei der Ermittlung der Einkünfte vorgeht und sein Mandant deshalb zu hohe Steuern zahlen muß.

2. Den Mandanten trifft ein Mitverschulden, wenn er die Steuererklärung ohne nähere Nachprüfung der darin enthaltenen Einkommensangaben unterzeichnet hat.

3. Der Steuerberater kann sich nicht mit Erfolg auf die Verjährung des (Primär-) Anspruchs berufen, wenn er, wozu er verpflichtet ist, den Mandanten nicht auf die Möglichkeit einer eigenen Regreßhaftung und die dafür geltende kurze Verjährungsfrist hingewiesen hat (BGHZ 94 S. 385; 129 S. 391; BGH, NJW-RR 1997 S. 52).

4. Den Steuerberater trifft die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß es dem Mandanten möglich gewesen wäre, eine Korrektur des Steuerbescheids auch nach Ablauf der Einspruchsfrist zu erreichen.

II. Sachverhalt

Die beklagte Steuerberaterin hatte 1991 für die Klägerin die ESt-Erklärung für 1990 gefertigt. Dabei war ihr aber ein Fehler unterlaufen, indem sie die Einkünfte aus Kapitalvermögen zu hoch ansetzte. Dadurch ...