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Wohnungsbauprämien
Systematische Darstellung der Voraussetzungen für die Gewährung der Prämie und des Prämienverfahrens
Die Wohnungsbauprämie ist neben der Eigenheimzulage ein Pfeiler der staatlichen Wohnungsbauförderung und in einem eigenen Gesetz geregelt. Gefördert wird hier u. a. das Bausparen, d. h. das Ansammeln von Kapital auf Bausparverträgen, um später von der Bausparkasse zinsgünstige Darlehen zum Erwerb von Wohneigentum zu erhalten. Die Wohnungsbauprämie sollte nach dem Entwurf des HBeglG 2004 eigentlich wegfallen und durch ein Zuschussprogramm des Bundes ersetzt werden; letztlich wurde die Prämie ab dem Sparjahr 2004 aber „nur” auf 8,8 v. H. der begünstigten Aufwendungen gekürzt. Neben den Voraussetzungen für die Prämiengewährung mit Hinweisen auf prämienschädliche Verfügungen wird in dem Beitrag auch auf die verfahrensrechtlichen Besonderheiten eingegangen. S. 2748
I. Voraussetzungen für die Prämiengewährung
1. Antragsberechtigte
Eine Wohnungsbauprämie kann nach § 1 WoPG i. d. F. v. , zuletzt geändert durch das HBeglG 2004 v. , grundsätzlich jede unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Person, deren maßgebliches Einkommen die nach § 2a WoPG angegebene Einkommensgrenze nicht übersteigt, für Aufwendungen beantragen, die der Förderung des Wohnungsbaus die...