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NWB Nr. 16 vom Seite 1285 Fach 3 Seite 13943

Einkommensteuererklärung 2005

Dr. Gerd Stuhrmann

Bei Erstellung der Einkommensteuererklärung 2005 sind die Steuerrechtsänderungen zu beachten, die mit dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) v. , dem Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien (EURLUmsG) v. , dem Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm v. sowie dem Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung v. eingetreten sind. Die Änderungen betreffen alle Einkunftsarten sowie den Bereich des Sonderausgabenabzugs. Von Bedeutung sind insbesondere die Neuregelungen zur steuerrechtlichen Behandlung der Altersversorgung sowie die Änderungen der degressiven Gebäudeabschreibung, der Verlustverrechnungsbeschränkung für nahezu alle Einkunftsarten und die teilweise erstmals vorzunehmende zwingende Verteilung von Vorauszahlungen. Auf die einzelnen Änderungen wird bei den jeweils in Betracht kommenden Stellen hingewiesen.

I. Allgemeine Hinweise zur Veranlagung 2005

1. Erklärungsfrist

Die Erklärungen zur Einkommensteuer – einschließlich der Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften (Gewinnen) – sind grundsätzlich bis zum , bei Anfertigung durch Steuerberater, Rechtsanwälte u. Ä. bis zum bei den Finanzämtern abzugeben (vgl. gleich lautende Erlasse ...BStBl 2006 I S. 234