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Normenklarheit und Vertrauensschutz
Gesetzesbestimmtheit und Schutz gegen steuerverschärfende Urteile
Die Anforderungen an die Normenklarheit sind in jüngster Zeit insbesondere durch den (BStBl 2007 II S. 167) zur Unbestimmtheit der Mindeststeuerregelung in § 2 Abs. 3 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 erneut ins Blickfeld geraten. Angesichts der immer weiter zunehmenden Komplexität des Steuerrechts ist es auch für den steuerlichen Berater von Bedeutung, die Grenzen zu kennen, die sich aus dem Gebot der Normenklarheit für den Steuergesetzgeber ergeben. Aus der Forderung nach Gesetzesbestimmtheit ergeben sich darüber hinaus Folgen für die Zulässigkeit gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelfe, die der Berater bei der Prüfung, ob ein beabsichtigter Rechtsbehelf Aussicht auf Erfolg haben kann, beachten muss. Abschließend geht es um die Frage, ob und in welcher Form dem Steuerpflichtigen Vertrauensschutz gegen rückwirkende, steuerverschärfende Rechtsprechung zu gewähren ist.
I. Das Gebot der Normenklarheit im Steuerrecht
Die Forderung nach Normenklarheit im Steuerrecht wird in Rechtsprechung und Schrifttum seit Langem erhoben. So wies schon der Präsident des BVerfG...