Körperschaftsteuergesetz Kommentar
2011
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§ 30 Entstehung der Körperschaftsteuer
Hinweis: R 78 KStR 2004, AEAO zu § 38.
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Inhaltsübersicht | Rn. | |
I. | Rechtsentwicklung | 1–2/1 |
II. | Bedeutung der Vorschrift | 3–10 |
III. | Entstehung von Steuerabzugsbeträgen | 11–15 |
IV. | Entstehung der KSt-Vorauszahlungen | 16–20 |
V. | Entstehung der veranlagten KSt | 21–32 |
ABC der Rechtsprechung | 33 |
Erläuterungen
I. Rechtsentwicklung
1Mit der Vorschrift des § 30 KStG zur Bestimmung des Zeitpunkts der Entstehung der KSt wurde mit der Neufassung des KStG durch Art. 3 des Steuersenkungsgesetzes vom (BGBl 2000 I 1433; BStBl 2000 I 1428) aus Anlass des Übergangs vom kstlichen Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren unverändert die bisherigen, seit dem lediglich redaktionell, jedoch in ihren sachlichen Aussagen nicht geänderten Regelungen des § 48 KStG übernommen. Zuvor enthielt § 3 Abs. 5 Ziff. 2 StAnpG eine entsprechende Vorschrift. Mit der Übernahme dieser Vorschrift in die Einzelsteuergesetze und damit in das KStG 1977 folgte der Gesetzgeber aus systematischen Gründen erhobenen Forderungen des Schrifttums (vgl. auch BT-Drucks. 7/1740, 379).
2Aus Anlass des Übergangs vom KSt-Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren durch das Steuersenkungsgesetz vom (a. a. O.) wurde in § 37 KStG ursprünglich bestimmt, dass ein zum Zeitpunkt dieses Übergangs bestehendes ...