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FG Köln Urteil v. - 10 K 766/04 EFG 2005 S. 788 Nr. 10

Gesetze: AO 1977 § 110 Abs. 1, AO 1977 § 173, EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8, AO 1977 § 89

Verfahren

Wiedereinsetzung

Leitsatz

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist zu gewähren, wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten. Es ist abwegig aus der Änderung eines Steuerbescheids für ein länger zurückliegendes Jahr gem. § 173 AO 1977 eine Verlängerung der Abgabefrist bzw. ein fehlendes Verschulden hinsichtlich der Unkenntnis der Abgabefrist herzuleiten.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 788 Nr. 10
DAAAB-51915

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