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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 10 K10270/05

Gesetze: AO § 110, EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8

Unkenntnis über Zwei-Jahres-Frist für eine Antragsveranlagung kein Wiedereinsetzungsgrund

Leitsatz

Die Unkenntnis der gesetzlichen Zwei-Jahres-Frist für eine Antragsveranlagung steuerlich nicht vertretener Steuerpflichtiger rechtfertigt nicht die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Fundstelle(n):
LAAAC-42068

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