Nachträgliche Straßenbaukostenbeiträge zum Ersatz oder zur Modernisierung bereits vorhandener Gehwege oder vorhandenen Straßenbelags können Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sein
Leitsatz
Der Eigentümer eines bereits durch eine Straße erschlossenen Grundstücks kann nachträgliche Straßenbaukostenbeiträge, die eine Gemeinde für die bauliche Veränderung des Straßenbelags und der Gehwege zur Schaffung einer verkehrsberuhigten Zone erhebt, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 842 BFH/NV 1994 S. 86 Nr. 12 CAAAA-95029
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