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Darlehen der Besitzgesellschaft an Geschäftspartner der Betriebsgesellschaft
Anmerkungen zum
Der BFH sieht bei einer Betriebsaufspaltung ein Darlehen, das die Besitz-Personengesellschaft einem Geschäftspartner der Betriebs-Kapitalgesellschaft gewährt, als betrieblich veranlasst an und ordnet es dem notwendigen Sonderbetriebsvermögen zu. Ist dagegen ein wirtschaftlicher Nutzen für die Betriebs-GmbH nicht erkennbar, vielmehr die Darlehensgewährung durch persönliche Beziehungen verursacht, ist der Vorgang als verdeckte Einlage zu werten. Ist ein Gesellschafter der Besitz-Personengesellschaft an einer Kapitalgesellschaft beteiligt, die eine für die Betriebs-GmbH vorteilhafte und nicht nur kurzfristige Geschäftsbeziehung unterhält, ist die Beteiligung notwendiges Sonderbetriebsvermögen II für den Gesellschafter der Besitz-Personengesellschaft.
DokID ▶ NWB SAAAB-44218. Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Vorinstanz: NWB KAAAB-11264.
I. Sachverhalt und Problemstellung
An der Klägerin, eine Anfang 1993 gegründete GbR, waren als Gesellschafter in den Streitjahren (1993 und 1994) Vater und Sohn mit 70 v. H. und 30 v. H. beteiligt. Der Vater hatte sein ihm – nach Vermietung wesentlicher Betriebsgrundlagen ...