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BFH Urteil v. - III R 96/88 BStBl 1992 II S. 819

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4

Reisekosten als vorweggenommene Betriebsausgaben nur bei Nachweis des endgültigen Entschlusses zur Betriebseröffnung

Leitsatz

Aufwendungen für die Besichtigung von Hotels (Fahrt-, Übernachtungs- und Mehrverpflegungskosten) können als vorweggenommene Betriebsausgaben bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb abzuziehen sein, wenn die Besichtigungen auf dem endgültigen Entschluß des Steuerpflichtigen beruhen, gewerbliche Einkünfte durch den Betrieb eines Hotels zu erzielen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 819
BFH/NV 1992 S. 68 Nr. 10
BAAAA-94241

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