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Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Abschlussprüfung
I. Grundlagen
Das IDW setzt ISA 240 und ISA 250 in IDW PS 210 für den deutschen Rechtskreis um, solange diese nicht gem. § 317 Abs. 5 HGB unmittelbar anwendbar sind. Die Konsequenzen (Prüfungsausweitung, Mitteilungs- und Berichtspflichten) einer Feststellung von Unregelmäßigkeiten ergeben sich anhand der Einordnung in folgender Kategorisierung nach ihrem Einfluss auf die Rechnungslegung. Falsche Angaben in der Rechnungslegung können sich aus
unbeabsichtigten Unrichtigkeiten und aus
beabsichtigten Verstößen (Täuschungen sowie Vermögensschädigungen und sonstige Gesetzesverstöße)
ergeben.
Eulerich, Interne Kontrollsysteme, infoCenter
IDW Prüfungsstandard: Zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PS 210 – Stand )
International Standard on Auditing [DE] 240: Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers bei dolosen Handlungen
International Standard on Auditing [DE] 250: Auswirkungen von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften bei einer Abschlussprüfung
IDW (Hrsg.): WPH Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung, 17. Aufl. 2021