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PiR Nr. 6 vom Seite 157

Der Referentenentwurf zum Abschlussprüfungsreformgesetz

Ausgewählte Aspekte

WP Moritz Diemers und Dr. Niklas B. Homfeldt

Zwecks Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der am verkündeten EU-Richtlinie 2014/56/EU in nationales Recht sowie zur Ausführung der zeitgleich verkündeten und unmittelbar anwendbaren EU-Verordnung Nr. 537/2014 (EU-Abschlussprüfer-Verordnung) hat das BMJV am den Referentenentwurf eines Abschlussprüfungsreformgesetzes (AReG) veröffentlicht. Wenngleich hierin auch punktuelle Anpassungen u. a. des PublG, AktG, GmbHG, GenG und der WPO vorgesehen sind, stehen insbesondere die geplanten Änderungen des HGB im Vordergrund. Besondere Relevanz zeitigen neben den in § 318 Abs. 1a HGB-E aufgenommenen Regelungen zur Pflichtrotation vor allem die geplanten Gesetzesänderungen im Hinblick auf die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen (§ 319a Abs. 1 HGB-E), den Prüfungsbericht (§ 321 HGB-E) und den Bestätigungsvermerk (§ 322a HGB-E).

Lanfermann, Referentenentwurf zum Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG), WP Praxis 5/2015 S. 127 NWB FAAAE-88128

Kernaussagen
  • Materielle Änderungen ergeben sich insbesondere für Unternehmen von öffentlichem Interesse. So legt die EU-Abschlussprüfer-Verordnung eine Pflicht zur externen Rotation für die ...

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