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BFH Urteil v. - VIII R 23/70 BStBl 1975 II S. 659

Gesetze: EStG 1960 § 7b Abs. 1

Ein gemischtgenutztes Gebäude ist fertiggestellt i. S. des § 7b EStG, wenn der mehr als 66 2/3 v. H. Wohnzwecken dienende Teil bezugsfertig ist

Leitsatz

Ein teils zu Wohnzwecken und teils zu anderen Zwecken bestimmtes Gebäude ist i.S. von § 7b EStG fertiggestellt, wenn der mehr als 66 2/3 v.H. Wohnzwecken dienende Teil bezugsfertig erstellt ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 659
FAAAA-91075

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