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NWB Nr. 48 vom Seite 4477 Fach 3 Seite 10915

Absetzungen für Abnutzung und Sonderabschreibungen nach den Änderungen durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002

von Dipl.-Finanzwirt (FH) Karsten Warnke, Hennef/Berlin

Das mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 verfolgte Ziel bestand im Bereich der Gewinnermittlung u. a. darin, die steuerrechtliche Bemessungsgrundlage zu erweitern. Als Gegenfinanzierungsmaßnahmen wurden bestehende steuerrechtliche Vergünstigungen zurückgefahren. Wenig Beachtung fanden bisher in diesem Zusammenhang die Einschränkungen im Bereich der AfA und der Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe.

I. Absetzungen für Abnutzung nach § 7 EStG

1. AfA-Bemessungsgrundlage bei Einlage von Wirtschaftsgütern aus Überschußeinkunftsarten

Die Neuregelung zur Bemessungsgrundlage der AfA bei Einlage von WG aus Überschußeinkunftsarten in ein Betriebsvermögen wurde entgegen der ursprünglich beabsichtigten Änderung des § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG in § 7 EStG eingefügt. Wird danach ein WG in ein Betriebsvermögen eingelegt, das zuvor zur Erzielung von Einkünften i. S. des § 2 Abs. 1 Nr. 4 bis 7 EStG verwendet wurde, mindern sich nach § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um die AfA, AfS, Sonderabschreibungen oder erhöhte Absetzungen, die bis zum Zeitpunkt der Einlage vorgenommen worden sind. Nach bisherigem Recht war der Einlagewert nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG zugleich au...BStBl 1994 II S. 638