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Konzernfinanzierung
Zu offenen Fragen auch nach den dazu ergangenen BFH-Entscheidungen
Die Ausgestaltung von Fremdkapitalüberlassungen zwischen nahestehenden Personen unter Verrechnungspreisgesichtspunkten ist ein Dauerthema in der Betriebsprüfung. In den letzten drei Jahren hat der BFH in einer ganzen Reihe von Entscheidungen zu diesem Thema Stellung genommen und seine Rechtsprechung teilweise neu ausgerichtet und präzisiert. Auch an dieser Stelle wurde das Thema bereits mehrfach diskutiert. Den Anfang nahm die neue Rechtsprechung mit dem , NWB BAAAH-14765). Ihren (vorläufigen) Abschluss findet sie aktuell mit dem , NWB DAAAJ-16160) zu genau demselben Verfahren. Nach einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil I R 73/16 wurde das Verfahren mit dem Urteil I R 15/21 neu entschieden. Auch wenn sich damit quasi ein Kreis schließt, bleiben offene Fragen.
Der BFH hat aktuell mit Urteil v. bestätigt, dass § 1 AStG auf Substanzverluste Anwendung finden kann. Dabei ist jedoch zuerst zu prüfen, ob steuerrechtlich tatsächlich Fremdkapital vorliegt, und die Fremdüblichkeit ist vorrangig über den Zins herzustellen.
Der BFH beschreibt im Zusammenspiel der jüngsten Urteile zur Konzernfinanzierung eine scheinbar klare Prüfreihenfolge und legt sich auch darauf fest, dass ein fremdüblicher Zinssatz vorrangig über die Preisvergleichsmethode zu ermitteln ist.
Der BFH bleibt aber vage zu der Frage, ob die Unmöglichkeit der Feststellung eines Markts die Qualifikation als Eigenkapital oder Fremdkapital berührt oder nur eine Frage des Preises (Zinses) dem Grunde und der Höhe nach ist.S. 545