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StuB Nr. 13 vom Seite 488

Zum BMF-Schreiben über Einzelfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token

Eine Auseinandersetzung mit den wichtigsten Aussagen

RA/StB Fabian Krüger

Mit Veröffentlichung vom hat das BMF mit seinem lang erwarteten Schreiben zu „Einzelfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token“ Stellung genommen (nachfolgend das „BMF-Schreiben“). Das BMF-Schreiben bildet dabei den vorläufigen Abschluss eines nahezu ein Jahr andauernden Abstimmungs-, Überarbeitungs- und Diskussionsprozesses, der weite Teile der Krypto-Branche und der steuerlichen Fachwelt beschäftigt hat, seitdem am ein erster Entwurf des jetzt finalisierten BMF-Schreibens veröffentlich worden ist.

Kernfragen
  • Was versteht das BMF unter „Token“?

  • Welche Aussagen werden zur ertragsteuerlichen Behandlung von Token getroffen?

  • Wie ist das BMF-Schreiben insgesamt zu werten?

I. Einführung und Praxisrelevanz des BMF-Schreibens

[i]Sanning, Bilanz und Blockchain: Bilanzierung und Besteuerung von Krypto Token Pre-Sale Agreements, StuB 9/2022 S. 337, NWB MAAAI-60853 Kranz, Status quo bei der ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen, NWB-EV 7/2022 S. 214, NWB QAAAI-63046 Krüger, in: Prinz/Kanzler (Hrsg.), Handbuch Bilanzsteuerrecht, 4. Aufl. 2021, Rz. 1228, NWB YAAAH-92815 Schwerpunkt | Kryptowährungen, NWB Online-Beitrag, NWB EAAAI-60591 Das BMF-Schreiben und seine Inhalte werden zunächst einmal die praktische Steueranwendung in allen offenen Fällen mit Bezug zu virtuellen Währungen und sonstigen Token (nachfolgend auch nur „Token“) durch mehr Rechtssicherheit erleichtern. Aller Voraussicht nach wird das BMF-Schreiben darüber hinaus aber auch einen erheblichen Einfluss haben auf Blockchain- und Krypto-basierte Geschäftsmodelle und Branchen in Deutschland, wie etwa im Bereich des sog . Decentralized Finance (DeFi) oder für Investmentfonds mit entsprechendem Investitionsschwerpunkt.

Ziel dieses Beitrags ist es, einen Überblick über Aufbau und Inhalt des BMF-Schreibens zu vermitteln und zugleich die wichtigsten Aussagen des Anwendungsschreibens in gebotener Kürze zu skizzieren. Auf eine vollständige Darstellung sämtlicher Aspekte des BMF-Schreibens wird dabei bewusst verzichtet.