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BFH Urteil v. - V R 159/66 BStBl 1971 II S. 6

Gesetze: BGB §§ 649, 651UStG 1951 §§ 1 Nr. 1, 3 Abs. 2

Leitsatz

Die Vergütung, die der Unternehmer nach Kündigung oder vertraglicher Auflösung eines Werklieferungsvertrags vereinnahmt, ohne an den Besteller die bereitgestellten Werkstoffe oder das teilweise vollendete Werk geliefert zu haben, ist kein Entgelt im Sinne des Umsatzsteuerrechts.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 6
OAAAA-90677

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