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BFH Urteil v. - X R 3/82 BStBl 1988 II S. 792

Gesetze: UStG 1967/1973 § 1 Abs. 1 Nr. 1

Grundsätzlich kein Leistungsaustausch, wenn eine Gesellschaft Geldmittel lediglich zur Erfüllung ihres Gesellschaftszwecks erhält

Leitsatz

Ein umsatzsteuerrechtlicher Leistungsaustausch setzt eine zielgerichtete, konkrete Leistung voraus. Daran fehlt es in der Regel, wenn eine Gesellschaft Geldmittel nur erhält, damit sie in die Lage versetzt wird, sich in Erfüllung ihres Gesellschaftszwecks zu betätigen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 792
FAAAA-92663

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