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BFH Urteil v. - IV R 149/66 BStBl 1967 III S. 238

Gesetze: BHG 1964 § 19

Leitsatz

1. Werden Maschinenwerkzeuge wie Bohrer, Fräser, Drehstähle u. ä. mit Anschaffungskosten von nicht mehr als 600 DM, die einer selbständigen Nutzung nicht fähig sind, zur Aufrechterhaltung, Ergänzung oder Erweiterung des Bestandes angeschafft, so kann eine Investitionszulage gewährt werden, wenn ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer mehr als ein Jahr beträgt.

2. Für Maschinenersatzteile und Reparaturmaterialien wird eine Investitionszulage nicht gewährt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 238
NAAAA-90300

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