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MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN
Einfluss der Jahresüberschussverwendung auf das Betriebsvermögen i. S. von § 7g Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG
Der folgende Beitrag untersucht die Fragestellung, ob der Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses bei einer GmbH rückwirkend das maßgeblicheS. 3214Betriebsvermögen i. S. von § 7g Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG beeinflusst und damit die Möglichkeit der Bildung einer Ansparabschreibung gem. § 7g Abs. 3 EStG erreicht werden kann.
I. Begriff des Betriebsvermögens
Eine Ansparabschreibung gem. § 7g Abs. 3 EStG kann gebildet werden, wenn, neben den weiteren Voraussetzungen, das Betriebsvermögen des Unternehmens zum Bilanzstichtag des Vorjahres nicht mehr als 400 000 DM beträgt. Der Begriff Betriebsvermögen erfährt keine gesetzliche Definition. Als Betriebsvermögen i. S. des § 7g EStG wird das aus der Steuerbilanz abgeleitete Vermögen verstanden (Herrmann/Heuer/Raupach, EStG § 7g Rz. 52), wobei die Steuerbilanzwerte zugrunde zu legen sind (R 83 Abs. 1 Satz 1 EStR). Vereinfacht formuliert kann für den Begriff des Betriebsvermögens auf das ”steuerlich vorhandene Eigenkapital” abgestellt werden. Da es sich um einen steuerlichen Begriff handelt, sind bei dessen Auslegung nichtsteuerliche Wertungen, insbesondere betriebswirtschaftliche, irrelevant. Somit...