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BFH Urteil v. - IV 117/58 U BStBl 1961 III S. 534

Gesetze: AO § 222 Abs. 1 Ziff. 2EStG § 4 Abs. 2

Leitsatz

Mehrbeträge von Betriebssteuern, die sich durch eine Betriebsprüfung ergeben haben, sind keine neuen Tatsachen im Sinne von § 222 Abs. 1 Ziff. 2 AO, die zur Wiederaufrollung der rechtskräftigen Einkommensteuerveranlagungen der Jahre berechtigen würden, zu denen sie wirtschaftlich gehören.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1961 III Seite 534
HAAAA-89937

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