BBK Nr. 11 vom Seite 489

Ab 1.7. gilt's: Grundsteuer-Feststellungserklärungen für Betriebe

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

Ab 1.7. gilt's: Hat ein Unternehmen Grundvermögen in den Büchern, ist eine Feststellungserklärung für die Grundsteuer abzugeben. Mehr als 36 Mio. wirtschaftliche Einheiten sind zu bewerten. Ab Anfang Juli sollen dann die Daten an die Finanzverwaltung übermittelt werden können. Während Unternehmen wie z. B. die Deutsche Bahn entsprechende Projekte bereits seit mehreren Jahren verfolgen, um die nötigen Daten elektronisch bereitstellen zu können, ist es wahrscheinlich, dass sich viele mittelständische Unternehmen erst jetzt mit dem Thema befassen werden. Die Erfahrung zeigt, dass solche Aufgaben in den meisten Fällen eher spät im Rechnungswesen angegangen werden, denn häufig sind die Rechnungswesen-Abteilungen bei den Personalressourcen eher mit einer Minimalausstattung versehen, hinzu kommt ein ausgeprägter Personalmangel z. B. bei den klassischen Bilanzbuchhaltern. Ignorieren hilft allerdings nicht, und ab zeichnet StB Dr. Johannes Riepolt in dieser Ausgabe für die Grundsteuer die Grundzüge des Bundesmodells und auch der länderspezifischen Regelungen nach. Ziel ist es, einen Überblick zu verschaffen und mit den Anforderungen vertraut zu machen, um dann das unternehmensspezifische Projekt starten zu können. Noch offen ist dabei, wie aus den Daten dann die entstehende Steuerbelastung berechnet wird, die Gemeinden also ihre Hebesätze festlegen werden. Dann wird sich die Welt in Gewinner und Verlierer teilen und es ist nicht schwer zu prognostizieren, welche Diskussionen dann entstehen werden.

Außerdem [i]Philipps, Handbuch zum Vergütungsbericht ? Aktienrechtlicher Bericht zur Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung der börsennotierten Gesellschaft, 1. Aufl. 2021 in diesem Heft: Im Buchführungs-Seminar stellt das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft vor und wie es in der Buchführung abzubilden ist. Er zeigt dabei die Buchungen in Abhängigkeit von der jeweiligen Position in der Lieferkette. Mit dem sog. ARUG II hat der Gesetzgeber die Vergütungsberichterstattung neu gefasst; börsennotierte Gesellschaften müssen nunmehr zusätzlich einen separaten Vergütungsbericht mit zahlreichen weiteren Angaben zur Vergütung der Organmitglieder erstellen. Prof. Dr. Holger Philipps gibt ab einen kompakten Überblick und zeigt, welche weiteren Hürden betroffene Unternehmen nach erstmaliger Erstellung und Prüfung des neu gestalteten Vergütungsberichts noch nehmen müssen. In der bewährten Rubrik „Leserfrage“ greifen wir Ihre Zuschriften mit fachlichen Fragen auf, die auch für einen breiteren Leserkreis interessant sind. In dieser Ausgabe geht es um den Begriff des „Kassenbuchs“; erläutert in seinem Kurzbeitrag, wie ein „Kassenbuch“ innerhalb der modernen elektronischen Aufzeichnungssysteme umgesetzt werden kann.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2022 Seite 489
TAAAI-62287