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OLG München 22.12.2021 31 Wx 487/19, NWB 17/2022 S. 1228

Erbschaft | Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses

Unterzeichnen gesetzliche Erben ein im Sicherungsinteresse einer Bank liegendes Formular (Nachlassverfügung mit Haftungserklärung), um Auskunft über Konten des Erblassers zu erhalten und Kontobewegungen vornehmen zu können, nehmen sie die Erbschaft damit nicht an. Maßnahmen, die zur Sicherung oder Erhaltung des Nachlasses notwendig sind, bringen keine Annahme der Erbschaft zum Ausdruck, wenn es darum geht, die nötigen Informationen für die Entscheidung über Annahme oder Ausschlagung zu erhalten.

Anmerkung:

In dem Formular findet sich zwar nach Aufführung der bei der Bank geführten Giro- und Sparkonten des Erblassers die standardisierte Versicherung seiner Eltern, dass sie seine alleinigen Erben sind. Daraus sei aber allein noch nicht der Schluss zu ziehen, dass die Erben mit ihrer Unterschr...