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LG Münster 16.07.2021 22 O 12/21, NWB 17/2022 S. 1229

Wettbewerb | Internetwerbung einer Rechtsanwaltskanzlei

Findet im Rahmen eines werblichen Internetauftritts einer Rechtsanwaltskanzlei die Bezeichnung (Non-Equity) Partner für einen tatsächlich (nur) angestellten Rechtsanwalt auf der Homepage Verwendung, ist dies wettbewerbsrechtlich als irreführend zu beanstanden, weil hierdurch der unzutreffende Eindruck erweckt wird, der angestellte Berufsträger sei Gesellschafter und damit Mitinhaber der beworbenen Kanzlei.

Anmerkung:

Entscheidend für die mögliche Irreführung der Verbraucher ist nach Ansicht des Gerichts, dass jene die Beratung durch einen Kanzleiinhaber, dem aufgrund seiner unmittelbaren Gewinnbeteiligung zugeschrieben wird, engagierter zu sein, der Beratung und Vertretung durch einen angestellten Rechtsanwalt vorziehen. Auf den Zusatz „Non-Equity“ kommt es dann nicht...