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GmbH-Geschäftsführer | Masseschmälernde Gehaltszahlungen
Masseschmälernde Zahlungen (vgl. § 64 GmbHG i. d. F. bis zum ) liegen auch dann vor, wenn der Geschäftsführer einer GmbH nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit Gehälter an Mitarbeiter der Gesellschaft zahlt, weil deren Arbeits- oder Dienstleistungen regelmäßig für eine Verwertung durch die Gläubiger nicht geeignet sind.
Der Senat sieht generell Zahlungen zur vorübergehenden Aufrechterhaltung des Betriebs allenfalls dann mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns als vereinbar an, wenn ohne diese [i]Zu § 15b InsO Vorwerk/Dust, NWB 32/2021 S. 2366Zahlungen der Betrieb sofort eingestellt werden müsste und damit eine ernsthafte Chance auf Sanierung oder Fortführung im Insolvenzverfahren zunichte gemacht würde, was insoweit aber vom Geschäftsführer darzulegen und zu beweisen wäre.