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ABC: G 9 . Gründungskosten/Umgründungskosten/Anlaufkosten
I. Gründungskosten
Gründungskosten (GK) sind die Aufwendungen zur Gründung eines luf, gewerblichen oder der selbständigen Arbeit dienenden Betriebs oder Betriebsteils in Form eines Einzelunternehmens oder einer Gesellschaft. Dazu gehören Vorbereitungs- und Organisationskosten, wie z. B. Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsberatungskosten, Besichtigungskosten, Gerichts- und Notariatskosten, Geldbeschaffungskosten, Kosten für die Beschaffung von Eigenkapital, Gebühren für die Eintragung ins Handelsregister (auch wenn diese möglicherweise erst geraume Zeit nach dem Beginn der wirtschaftlichen Betätigung des gegründeten Unternehmens anfallen), Aufwendungen für den Druck von Aktien oder die Ausgabe von Gesellschaftsanteilen, Vermittlungskosten für den Betrieb von Beteiligungen, Bankprovisionen u. a.
Ebenso wie die erste auf Gründung eines Betriebes gerichtete Handlung bereits einen Beginn darstellt, hört der Betrieb erst mit der letzten Abwicklungshandlung auf. Deshalb sind alle während dieses Zeitraums getätigten Einnahmen und Ausgaben betrieblicher Art, also auch die Aufbau-, Vorbereitungs- und Anlaufkosten. Sie sind durch den im Entstehen begrif... BStBl 1993 II 538 BStBl 1982 II 495