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MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN
Pauschalierung des Werbungskostenabzugs bei Vermietung und Verpachtung
- Steuerfalle umlagefähige Kosten -
Durch das Jahressteuergesetz 1996 wurde eine zusätzliche Pauschalierung in das Einkommensteuerrecht eingeführt. Neben den Pauschbeträgen des § 9a Nr. 1 EStG ist nun auch eine Pauschalierung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zulässig.
I. Pauschbetrag
Als Rechtsgrundlage wurde § 9a EStG um eine neue Nr. 2 EStG ergänzt. Der Vermieter kann pro Kalenderjahr und pro Quadratmeter vermietete Wohnfläche einen pauschalen Betrag von 42 DM als Werbungskosten geltend machen. Mit diesem Pauschbetrag sind grundsätzlich sämtliche Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung abgegolten, mit Ausnahme des Schuldzinsenabzugs gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG und der Abschreibungen. Werbungskosten, wie z. B. Erhaltungsaufwendungen oder Rechtsberatungskosten können somit nicht mehr geltend gemacht werden.
Der Vermieter hat ein Wahlrecht zwischen dem Pauschbetrag und den tatsächlich angefallenen Werbungskosten. Hat der Vermieter in einem Kalenderjahr von seinem Pauschalierungsrecht Gebrauch gemacht, so kann er im Folgejahr wieder zum Einzelnachweis wechseln. Für die vier nachfolgenden Vera...