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NWB Nr. 42 vom Seite 3472

Erwerb von Kommanditanteilen für 1 DM

Verfasser: Steuerberater Klaus Korn, Köln

Der BFH hatte mit seinem Urteil IV R 70/92 Gelegenheit, interessante Zweifelsfragen zur Ertragsbesteuerung von Personengesellschaften zu klären. Ein Steuerpflichtiger erwarb zweimal kurz hintereinander Kommanditanteile zum Preis von jeweils 1 DM. Folgende Besonderheiten des Falles erwecken Interesse: Beim ersten Kauf lag der Betrag von 1 DM deutlich unter dem steuerlichen Buchwert, während dieser beim zweiten Anteil durch Verlustzuweisungen hoch negativ war. In beiden Fällen - Geschäftspartner waren Fremde - sah der BFH in dem Erwerb für 1 DM entgeltliche Geschäfte, also keine Schenkungen, auf die § 7 EStDV (Buchwertfortführung) anwendbar wäre. Deshalb hatte der erwerbende Gesellschafter die Differenzen zwischen dem Kaufpreis von jeweils 1 DM und dem Buchkapital in steuerlichen Ergänzungsbilanzen zu ”verarbeiten”. Die Ergänzungsbilanzen aus beiden Vorgängen sind nach den Vorstellungen des BFH zu einer einheitlichen Ergänzungsbilanz zu konsolidieren, ungeachtet dessen, daß die Anteilserwerbe unabhängig voneinander zu verschiedenen Zeitpunkten stattfanden. Bemerkenswert sind folgende Erkenntnisse des BFH:

Anteilskauf unter Buchwert. Grundsätzlich hat der BFH ...