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NWB Nr. 42 vom Seite 3473

Abzug von Leasing-Sonderzahlungen als Werbungskosten

Verfasser: Steuerberater Klaus Korn, Köln

Arbeitnehmer nutzen meist die Möglichkeit, den Werbungskostenabzug für ein dienstlich genutztes Kraftfahrzeug pauschal mit 0,52 DM je Fahrtkilometer nach Abschn. 38 Abs. 2 LStR 1993 zu bemessen. Es lohnt sich jedoch im Einzelfall die Prüfung, ob nicht der alternativ mögliche Einzelnachweis vorteilhafter ist. Wie eine Entscheidung des BFH zeigt, lassen sich die Vorteile des Einzelnachweises im Falle von Pkw-Leasing noch fühlbar verstärken. Der BFH hat nämlich entschieden, daß Sonderzahlungen zu Beginn des Leasingvertrages, die die folgenden laufenden Leasingraten verringern, als vorausgezahlte Nutzungsvergütung sofort abzugsfähige Werbungskosten sind, und nicht etwa nur in Gestalt der AfA absetzbare Anschaffungskosten für das Nutzungsrecht, wie das FA im Streitfall meinte.Voraussetzung ist naturgemäß, daß die Leasinggesellschaft wirtschaftlicher Eigentümer des Fahrzeuges ist. Das war im Urteilsfall unstreitig.

S. 3474

Immerhin betrug die Leasing-Sonderzahlung 10 000 DM bei einem Listenpreis des Pkw von 35 000 DM und einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Wie man dem Urteil entnehmen kann, bestand kein Kauf- oder Mietverlängerungsrecht. Nach Vertragsende ...