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Abschreibung von Güterfernverkehrskonzessionen
Das FG Baden-Württemberg hat mit rkr. Urt. v. - X-K 246/89 entschieden, aufgrund der EG-VO Nr. 1841/88 v. seien Güterfernverkehrskonzessionen zu abnutzbaren Wirtschaftsgütern geworden, die ab 1988 abzuschreiben seien. Mit der schrittweisen Erhöhung des EG-Kontingents habe der stufenweise Wertverlust der Konzessionen begonnen, der zur Annahme einer zeitlich begrenzten Nutzungsdauer bis zur endgültigen Freigabe am führe. Damit folgt das FG Baden-Württemberg einer These von Paus Das FG Baden-Württemberg lehnt dagegen die Auffassung ab, welche eine planmäßige Teilwertabschreibung für zulässig gehalten hatte.
Bei dem Erwerb von Güterfernverkehrskonzessionen sollte daher im Hinblick auf diese Entscheidung eine Abschreibung der erworbenen Konzessionen vorgenommen werden. Da das FG Baden-Württemberg davon ausgeht, daß die Güterfernverkehrskonzessionen ab 1988 zu abschreibbaren Wirtschaftsgütern geworden sind und die Nutzungsdauer bis Ende 1992 läuft, können nunmehr vor 1988 erworbene Konzessionen (”Altkonzessionen”) ab 1988 mit jährlich 20 v. H. abgeschrieben werden. Bei Konzessionen, die nach 1987 erworben wurden (”Neukonzessionen”), ist eine lineare ...