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Gebührenverordnung | Gebühren für das Transparenzregister 2022
Für das Gebührenjahr 2022 steigt die jährliche Gebühr für die Führung im Transparenzregister auf 20,80 €.
Hintergrund: Für die Führung des Transparenzregisters erhebt die registerführende Stelle gemäß § 24 Abs. 1, 3 GwG in Verbindung mit § 1 Transparenzregistergebührenverordnung (TrGebV) in Verbindung mit Nr. 1 Anlage 1 TrGebV von Vereinigungen nach § 20 Abs. 1 GwG und Rechtsgestaltungen nach § 21 GwG eine jährliche Grundgebühr.
Zu den Gebühren wird ausgeführt:
Mitteilungen an die registerführende Stelle zur Eintragung in das Transparenzregister nach den §§ 20 Abs. 1, 20 Abs. 2 Satz 4, 21 Abs. 1 GwG sind gebührenfrei.
Für die Führung des Transparenzregisters nach § 24 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes werden ab dem Gebührenjahr 2022 jährlich 20,80 € erhoben (2020: 4,80 € jährlich; 2021: 11,47 € jährlich; sofern für das Jahr 2021 bereits eine Gebühr von 4,80 € erhoben wurde, wird die D...