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Die Fortentwicklung des GwG- Transparenzregisters zum Vollregister
Neue gesetzliche Regelungen ab dem 1.8.2021 geben aktive Meldepflichten vor
In dem Gesetz zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates v. zur Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten (Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz, BGBl 2021 I S. 2083), das am in Kraft tritt, sind die Regelungen zum Transparenzregister überarbeitet worden. Das Transparenzregister wird von einem Auffang- zu einem Vollregister fortentwickelt, um die europäische Vernetzung der Transparenzregister zu ermöglichen. Der Beitrag stellt diese Neuerungen praxisbezogen dar und ordnet sie in die europäische Rechtsentwicklung ein.
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I. Etappenziel der Vernetzung der europäischen Transparenzregister
[i]Erarbeitung eines harmonisierten RegelwerksDie Europäische Kommission treibt die Geldwäschebekämpfung und -prävention in der EU voran. Sie erarbeitet derzeit ein neues Regelungspaket, um Geldwäsche einzudämmen und die mitgliedstaatlichen Regelungen in diesem Bereich zu vereinheitlichen. Hierfür hat sie am einen „Aktionsplan für eine umfassende Politik der Union zur Verhind...