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Online-Nachricht - Donnerstag, 18.11.2021

Corona | Überbrückungshilfe: Eintragung im Transparenzregister (BMWi)

Im Rahmen des Antrags auf Überbrückungshilfe III und Überbrückungshilfe III Plus ist unter anderem zu erklären, dass die tatsächlichen Eigentümerverhältnisse der Antragstellenden durch Eintragung ihrer wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister i. S. von § 20 Abs. 1 GwG offengelegt sind.

Das BMWi führt hierzu aus:

  • Auf der für die Eintragung vorgesehenen Internetseite des Transparenzregisters (www.transparenzregister.de) besteht die Möglichkeit, die entsprechenden Daten zu übermitteln. Die Pflicht der antragstellenden Unternehmen i. S. des Antragsverfahrens ist mit der Übermittlung abgeschlossen, worüber diese auch sofort und automatisch einen Nachweis erhalten.

  • Soweit die Bewilligungsstelle einen Nachweis über die tatsächlichen Eigentümerverhältnisse nicht berei...

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