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NWB Nr. 47 vom Seite 3732

NWB AKTUELLES 47/96

Objektverbrauch bei Ehegatten

Nach dem (NWB EN-Nr. 1476/96) steht Ehegatten für eine gemeinsam zur Eigennutzung angeschaffte Wohnung wegen Objektverbrauchs die Grundförderung nach § 10e EStG nicht zu, wenn beide bereits während einer früheren Ehe jeweils mit dem damaligen Ehepartner für ein gemeinsames Wohnobjekt erhöhte Absetzungen gemäß § 7b EStG in Anspruch genommen haben. Der Steuerpflichtige kann Abzugsbeträge nach § 10e Abs. 1 und 2 EStG nur für eine Wohnung (oder einen Ausbau oder eine Erweiterung) abziehen; Ausnahmen hierfür bestehen nach näherer Maßgabe des § 10e Abs. 4 Satz 2 EStG für Ehegatten. Den Abzugsbeträgen nach § 10e EStG stehen die erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG gleich (§ 10b Abs. 4 Satz 3 EStG). Im Streitfall hatte jeder Ehegatte bereits für jeweils ein Objekt erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG in Anspruch genommen. Entfallen z. B. durch Scheidung der Ehe die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG, sind die Anteile der Ehegatten an dem ihnen gemeinsam gehörenden Objekt als selbständige Objekte zu behandeln; der bisher suspendierte Objektverbrauch lebt wieder auf, so daß bei jedem Ehegatten Objektverbrauch eintritt (vgl. BStBl 1995 II S. 537). Die Miteigentumsanteile bleiben auch nach der erneuten Heirat mit einem anderen Partner se...