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Die Bilanzierung von non fungible tokens (NFTs) nach IFRS
Non fungible tokens stellen einen neuen Anwendungsbereich der blockchain-Technologie dar. Während die bilanzielle Erfassung für bestimmte token in der Literatur betrachtet wurde, ist die Bilanzierung von non fungible tokens noch kaum diskutiert. Ziel dieses Beitrags ist es, die Bilanzierung dieser Vermögenswerte beim Erzeuger und beim Erwerber zu betrachten. Das Ergebnis zeigt, dass eine Bilanzierung grundsätzlich nach IAS 2 und nach IAS 38 erfolgen kann.
Haaker/Freiberg, Auf eigene Rechnung gehaltene Kryptowährungen als immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38?, PiR 9/2021 Seite 264 NWB BAAAH-88087
NFTs sind auf einer blockchain gespeicherte Rechte über einen digitalen Vermögenswert und stellen eine neue token Kategorie dar.
Im Rahmen der Bilanzierung ist zwischen Erzeuger und Erwerber zu unterscheiden.
Die Bilanzierung kann grundsätzlich nach IAS 2 als Vorräte und IAS 38 als immaterielle Vermögenswerte erfolgen.
I. Einleitung
Die blockchain-Technologie gewinnt immer mehr an Bedeutung und Aufmerksamkeit in Unternehmen und Gesellschaft. Sie bietet Lösungsvorschläge für transparentere und schnellere Transkationen, Vertragsabschlüsse usw. Einen Anwendungsbereich, der sei...