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Verfahrensrecht | Verzinsung mit jährlich 6 % verfassungswidrig (BVerfG)
Die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen in § 233a i. V. mit § 238 Abs. 1 Satz 1 AO ist verfassungswidrig, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem ein Zinssatz von monatlich 0,5 % zugrunde gelegt wird. Das bisherige Recht ist für bis einschließlich in das Jahr 2018 fallende Verzinsungszeiträume weiter anwendbar. Für ab in das Jahr 2019 fallende Verzinsungszeiträume sind die Vorschriften dagegen unanwendbar. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis zum eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen
Hintergrund: § 233a AO regelt die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen. Die Verzinsung betrifft den Zeitraum zwischen der Entsteh...