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§ 233a AO und Verfassungswidrigkeit
Mit dem am veröffentlichten Beschluss vom hat das BVerfG in den Rechtssachen 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17, NWB TAAAH-87096 (Kurzinfo StuB 2021 S. 715, in dieser Ausgabe), entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen in § 233a i. V. mit § 238 Abs. 1 Satz 1 AO verfassungswidrig ist, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem ein Zinssatz von monatlich 0,5 % zugrunde gelegt wird.