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NWB Nr. 33 vom

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Brillen

Beate Trinks und Matthias Trinks

Das Geschäft mit Brillen ist ein Milliardenmarkt in Deutschland. Jedes Jahr gehen mehr als 10 Millionen Sehhilfen über die Ladentheke; etwa zwei Drittel aller Erwachsenen tragen ständig oder gelegentlich eine Brille. Selbst ohne ausgefallene Fassung liegen die Anschaffungskosten schnell im vierstelligen Bereich. Das weckt das Interesse vieler Brillenträger nach steuerlichen Abzugsmöglichkeiten.

Werbungskostenabzug kaum möglich

[i]Ausnahmen: Sehschwäche ist beruflich begründet, ArbeitsschutzEin Werbungskostenabzug lässt sich im Zusammenhang mit Sehhilfen praktisch nicht realisieren. Seit Jahrzehnten steht die Rechtsprechung auf dem Standpunkt, dass der Werbungskostenabzug selbst dann ausscheide, wenn die Brille ausschließlich beruflich getragen wird. Etwas anderes kann nur gelten, wenn bereits die Sehschwäche berufliche Gründe hat, also Folge eines Arbeitsunfalls ist oder eine Berufskrankheit darstellt. Zudem können arbeitsschutzrechtlich vorgeschriebene Schutzbrillen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Außergewöhnliche Belastung generell möglich

[i]Schmidt, Außergewöhnliche Belastungen, Grundlagen, NWB VAAAF-48920 In Betracht kommt jedoch stets der Ansatz als außergewöhnliche Belastung. Auch wenn das Tragen ...