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BBK Nr. 16 vom Seite 782

Unternehmenshilfen in der Corona-Krise erneut verlängert

Was gilt für die Überbrückungshilfe III Plus im Förderzeitraum bis September?

Daniela Karbe-Geßler

Nachdem [i]Karbe-Geßler, Hilfeprogramme in der Corona-Krise: Überbrückungshilfen 1.0 bis 3.0, BBK 22/2020 S. 1082 NWB DAAAH-63357 die Überbrückungshilfe III für die 3. Phase des Lockdowns von November 2020 bis Ende Juni 2021 ausgelaufen ist, hat sich die Bundesregierung entschlossen, die Hilfen für zunächst weitere drei Monate zu gewähren. Die „Überbrückungshilfe III Plus“ für die 4. Phase kann für die Monate Juli bis September 2021 gewährt werden. Mittlerweile wird bereits über eine Verlängerung bis zum Jahresende diskutiert.

Aber nicht nur die Überbrückungshilfe gilt weiter: Auch die Hilfen für Soloselbständige mit keinen oder geringen Fixkosten und ohne Arbeitnehmer, die sog. Neustarthilfe, sind verlängert worden in eine „Neustarthilfe Plus“.

Die [i]Karbe-Geßler, Update zu Corona-Hilfen für Unternehmen im Lockdown – Aktueller Überblick über Antragsvoraussetzungen und Zugangserleichterungen, BBK 1/2021 S. 50 NWB OAAAH-67166 Überbrückungshilfe III für den Zeitraum bis Ende Juni 2021 kann noch bis über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Der Beitrag fasst die wichtigsten Punkte zur Überbrückungshilfe III Plus zusammen, die ab Juli 2021 gelten.

I. Überbrückungshilfe III Plus

1. Überblick

[i]Stein, Corona-Überbrückungshilfe Phase 3 Plus – Checkliste mit Berechnung, Arbeitshilfe NWB ZAAAH-81495 Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützt die Bundesregierung im Förderzeitraum Juli bis September 2021 alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehm...