Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Fokus: Kündigung per Brief bei Online-Verträgen
Das LG Hamburg urteilte über AGBs zur ausschließlichen elektronischen Kündigung eines Online-Vertrags und zur Kostentragung bei Kündigung per Briefpost. Dabei stellte das Gericht fest, dass die betroffenen AGBs wegen unangemessener Benachteiligung und wegen Intransparenz jeweils unwirksam sind (, juris).
Sachverhalt
Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Beklagte ist ein Energieversorgungsunternehmen. Der Kläger wendet sich mit der Klage gegen zwei Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). In den AGBs zur Gasversorgung von Haushalts- und Gewerbekunden befinden sich folgende Klauseln:
Unter 1.1.: (...) Diese Lieferverträge sind reine Online-Verträge, d. h. die Kommunikation erfolgt ausschließlich über elektronische Kommunikationswege.
Unter 2.4.: Solange der Kunde sich noch nicht für das Kundenportal registriert hat bzw. das Energieversorgungsunternehmen aus vom Kunden zu vertretenden Gründen an der elektronischen Kommunikation gehindert ist, ist das Unternehmen berechtigt, die Kommunikation per Briefpost vorzunehmen. Die Kosten hierfür werden dem Kunden verursachungsgemäß in R...